Die Bundesregierung hat u.a. die Energiepreispauschale i.H.v. 300 € eingeführt. Diese wird in den meisten Fällen einmalig durch Sie als Arbeitgeber an Ihre Arbeitnehmer ausgezahlt. Damit Sie durch die zusätzlichen Zahlungen nicht unnötig belastet werden, erhalten Sie die Erstattung in der Regel schon vor der Auszahlung! Außerdem zeigen wir Ihnen in der nachfolgenden Infografik auf, in welchen Fällen Sie auf eine Auszahlung verzichten können.
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