KRP Ahaus – Steuerberatung

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Grundsteuerreform leicht erklärt (Infografik)

Die Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zu zahlen, aber der Neubewertungsprozess für die Grundstücke startet bereits 2022. Denn diese Neubewertung ist für die Verwaltungen ein Mammutprojekt, das schlicht seine Zeit braucht. Daher müssen Grundbesitzer schon im Jahr 2022 Feststellungserklärungen abgeben. Letzter Abgabezeitpunkt soll der 31.10.2022 sein.

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