Bei der Beschäftigung von Minijobbern lauern einige Fallen: So darf der Verdienst im Jahresdurchschnitt nicht über 450 € – bzw. ab dem 01.10.2022 nicht über 520 € – im Monat liegen (Geringfügigkeitsgrenze). Hierbei sind weitere Arbeitsverhältnisse unter Umständen mit einzubeziehen. Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber erweiterte steuerliche Meldepflichten bei der Abrechnung mit dem Sozialversicherungsträger beachten. Ab dem 01.10.2022 gibt es zudem neue Möglichkeiten, die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.
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